Dienstunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist keine gewöhnliche Police. Für Staatsdiener gibt es im Vergleich zu Arbeitnehmern und Selbstständigen einige wichtige Unterschiede.

Statt der üblichen Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig. Diese kommt dann auf, wenn Beamte auf Lebenszeit wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten können und von ihrem Dienstherrn eine Bescheinigung der Dienstunfähigkeit erhalten haben. Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt dann, ob der Beamte ein Ruhegehalt erhält und wie hoch dieses ausfällt.

Arbeitnehmer und Selbstständige erhalten eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte hingegen sind aufgrund der Fürsorgepflicht ihres Dienstherren gut abgesichert, ohne selbst einen Beitrag zur Altersvorsorge leisten zu müssen. Trotz dieses Privilegs kann es sich bezahlt machen, privat durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte eine zusätzliche Absicherung zu schaffen.

Ruhegehalt von Beamten bei Dienstunfähigkeit

Um den Sinn einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte nachvollziehen zu können, lohnt sich zunächst ein Blick auf ihre soziale Absicherung. 

Je mehr Dienstjahre Staatsdiener vorweisen können, desto höher fällt auch ihr Ruhegehalt aus, das der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit zahlt. Im Umkehrschluss kann das Geld im Ruhestand aber knapp ausfallen, wenn ein Beamter den Dienst unerwartet nach wenigen Jahren quittieren muss.In den ersten fünf Jahren nach Dienstantritt gibt es noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Deshalb ist die Diestunfähigkeitsversicherung besonders wichtig für junge Beamte. Wenn sie durch eine Krankheit, einen Unfall oder einen Verfall ihrer Kräfte dienstunfähig werden, sind sie auf sich allein gestellt. Allerdings schränken viele Versicher den Versicherungsschutz für Beamte auf Widerruf und Probe erheblich ein und bieten nur Laufzeiten von wenigen Jahren an. In diesem Fall sollten die Versicherer besonders sorgsam verglichen werden. Als junger Beamter auf Lebenszeit kann eine wesentlich längere Laufzeit vereinbart werden.

5 Jahre als Grenze bei Beamten

Ab einer Grenze von mehr als 60 Monaten zahlt der Dienstherr mindestens 35 Prozent des bisherigen Gehalts als soziale Absicherung. Bei einem vorzeitigen Abschied aus dem Dienst können Staatsdiener maximal in etwa bis zu 71,75 Prozent ihres vorherigen Gehalts kassieren. Je nach Bundesland und Kommune stuft der Deutsche Beamten-Bund (DBB) das maximale Ruhegehalt zwischen 72,2 und 72,6 Prozent ein.

Faustformel zur Berechnung:
Das Ruhegehalt berechnet sich in einer Faustformel aus der Anzahl der Berufsjahre und einem Multiplikationsfaktor von 1,79375. Zwar kann der genaue Betrag leicht abweichen und in den einzelnen Bundesländern gibt es ohnehin leicht unterschiedliche Regelungen – als Faustformel ist diese Rechnung aber geeignet:

Anzahl der Dienstjahre Ruhegehalt von Beamten
0 bis 5 kein Ruhegehalt
6 bis 19 35 %
ab 20 ab 35,88 %
ab 30 ab 53,81 %
ab 40 ab 71,75 %


Probleme kann es bei der Auszahlung eines Ruhegehalts geben, wenn die Dienstunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt wurde. So weist §43b des Bundesbesoldungsgesetzes in Punkt 4 ausdrücklich darauf hin, dass Soldaten Ihre Verpflichtungsprämie in einem solchen Fall zurückzahlen müssen. Auch für das Ruhegehalt können Nachteile entstehen. Viele Beamte entscheiden sich zusätzlich für die private Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Unterschied Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Differenzen in der sozialen Absicherung haben auch Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung. Üblicherweise leistet diese Versicherung bei einer mindestens 50-prozentigen Beeinträchtigung, die dauerhaft ein normales Arbeiten unmöglich macht. Für die Auszahlung von Leistungen genügt ein Prognosezeitraum von sechs Monaten. Vereinfacht ausgedrückt darf der Kunde während des nächsten halben Jahres nicht im Stande sein, die Hälfte seiner bisherigen Tätigkeit durchzuführen. Die genauen Regelungen variieren aber von Unternehmen zu Unternehmen, so dass ein Blick in die Vertragsbedingungen unabdingbar ist.

Für Beamte sollten die Versicherer andere Maßstäbe anlegen als für andere Kunden. Als Staatsdiener ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Unternehmen bereits bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit zahlt. Deshalb spricht man strenggenommen auch von einer Dienstunfähigkeitsversicherung statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. In diesem Fall verzichtet der Versicherer darauf, zusätzlich zur Diagnose des Dienstherren eine Überprüfung auf Berufsunfähigkeit durchzuführen. Es ist sehr wohl möglich, dass trotz einer Dienstunfähigkeit keine 50-prozentige Berufsunfähigkeit festgestellt würde. Gibt es in dem Vertrag keine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel, hat der Kunde trotz der Zahlung eines Ruhegehalts keinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel erkennen

Der Unterschied bei der „Beamtenklausel“ liegt oft im Kleingedruckten.

Fachleute unterscheiden zwischen einer echten und unechten Dienstunfähigkeitsklausel. Nur die echte Klausel stellt sicher, dass der Versicherer die Besonderheiten von Beamten berücksichtigt und auf eine zusätzliche Prüfung verzichtet.

Ein entsprechender Hinweis in die Versicherungsbedingungen kann etwa folgendermaßen lauten:

Die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung aus dem Dienst gelten als Berufsunfähigkeit.

Für Beamte auf Probe ist es enorm wichtig, dass auch die Entlassung erwähnt wird, denn ansonsten hätten sie bei einem Wechsel in die freie Wirtschaft oder einer Kündigung durch den Dienstherren keinen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Auf der anderen Seite ist es gar nicht so leicht, eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel zu erkennen. Eine mögliche Formulierung lautet beispielsweise:

Die Einschätzung erfolgt auch bei einer vorzeitigen Entlassung in den Ruhestand aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit nach Anwendung der allgemeinen Absätze.

Hier werden Beamte de facto mit Arbeitnehmern und Selbstständigen gleichgestellt – der Versicherer lässt sich also die Option offen, zusätzlich zur Dienstunfähigkeit auch die Berufsunfähigkeit zu überprüfen. Wenn Sie Interesse an einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte haben, können Sie z.B. unseren kostenlosen und unverbindlichen Vergleichsservice nutzen.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ohne Dynamik

Bei der Vertragsgestaltung gibt es eine weitere Besonderheit für Beamte im Vergleich zum Ottonormalverbraucher. In beiden Gruppen steigt das Risiko einer Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit mit zunehmendem Alter an. Beamte sind darauf jedoch deutlich besser vorbereitet, weil ihr Ruhegehalt während der Laufbahn immer mehr zunimmt. Dadurch sinkt letztlich auch der Wert der Dienstunfähigkeitsversicherung. Deshalb sehen Berufsunfähigkeitsversicherungen für Beamte im Regelfall keine Dynamik vor. Diese passt den Vertrag an die Inflation an, indem von Zeit zu Zeit die Versicherungssumme erhöht wird.

Für Arbeitnehmer und Selbstständige ist dies normalerweise unabdingbar. Sie erhalten mit zunehmender Dauer der Karriere bei einem vorzeitigen Ruhestand auch eine höhere staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente, die allerdings nicht mit dem Ruhegehalt eines Beamten mithalten kann. Deshalb sind sie stärker auf eine Dynamik der Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen als Beamte.

Verbraucherschützer wie der Bund der Versicherten oder Stiftung Warentest raten Bürgern dazu, im Idealfall drei Viertel des Nettogehalts als monatliche Rente für den Ernstfall zu vereinbaren. Mindestens sollten laut den Experten 50 Prozent abgedeckt sein, um den Lebensstandard einigermaßen aufrecht erhalten zu können. Als minimale Rente gilt ferner eine Versicherungssumme von 1.000 Euro.

Für besonders preisbewusste Beamte ist es aufgrund des steigenden Ruhegehalts sogar möglich, eine sinkende Versicherungssumme zu vereinbaren. Dabei sollten Staatsdiener darauf achten, dass die monatliche Rente zusammen mit dem Ruhegehalt mindestens drei Viertel ihrer bisherigen Einkünfte abdeckt. Eine andere Option ist es, den Vertrag nicht wie üblich bis zum Eintritt in die Rente, sondern beispielsweise zehn Jahre kürzer laufen zu lassen. In der letzten Phase vor der planmäßigen Pension ist die soziale Absicherung durch die Fürsorge des Dienstherren schließlich schon recht groß.

Gemeinsamkeiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Trotz der zahlreichen Unterschiede zwischen öffentlichem Dienst und privater Wirtschaft gibt es auch viele Gemeinsamkeiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. So gilt auch für Beamte der Grundsatz, dass sich ein Abschluss in jungen Jahren in vielen Fällen bezahlt macht. So rät beispielsweise Stiftung Warentest zu einem Vertragsabschluss bis zum 35. Lebensjahr. Mit zunehmendem Alter steigt die Anfälligkeit für Krankheiten, was die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur für Beamte nach und nach wesentlich teurer macht. Dazu kommt, dass Menschen mit Vorerkrankungen oder chronischen Leiden mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen müssen oder im schlechtesten Fall keinen Schutz erhalten.

Nachversicherungsgarantie

Darüber hinaus überschneiden sich auch einige Vertragsinhalte, die für beide Gruppen wichtig sind. So ist etwa eine Nachversicherungsgarantie sinnvoll, mit welcher der Vertrag an besondere Ereignisse angepasst werden kann. Somit kann die Versicherungssumme beispielsweise bei einer Hochzeit, Scheidung oder der Geburt eines Kindes erhöht werden. Beamte auf Lebenszeit müssen anders als andere Arbeitnehmer aber keinen Jobverlust befürchten, so dass dieser Fall praktisch nicht von Bedeutung ist.

Versicherungssumme

Außerdem sollte die Versicherungssumme ausreichend sein und die Police unabhängig von der Gruppe möglichst weltweit gelten, so dass Beamte auch bei längeren Auslandsaufenthalten abgesichert sind.

Gesundheitsprüfung

Weiterhin ist es sowohl für Beamte als auch andere Gruppen existenziell, die BU Gesundheitsfragen bei der Antragstellung korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten. Versicherer überprüfen im Leistungsfall die Krankenakte ihres Kunden. Entdecken sie dort eine verheimlichte Krankheit, kann die Auszahlung verweigert werden – selbst wenn diese Krankheit gar nicht der Auslöser für die Dienstunfähigkeit war.

Hat der Kunde vorsätzlich oder arglistig falsche Angaben gemacht, kann der Vertrag gar komplett aufgehoben werden. Wesentlich öfter steckte allerdings keine böse Absicht dahinter, stattdessen wurden Krankheiten vergessen oder kleinere Wehwehchen als nicht wichtig eingestuft. In jedem Fall sollten sich Beamte daher genug Zeit für das Ausfüllen des Antrags nehmen und die Fragen gewissenhaft beantworten. Dabei kann auch die Konsultation eines Arztes helfen, um sich schon vorab gegenüber dem Versicherer abzusichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte in Risikoberufen

Ebenso wie in der freien Wirtschaft gibt es auch unter Beamten unterschiedliche Tätigkeitsfelder mit ganz unterschiedlichen Risiken. Zu den besonders lukrativen Kunden der Berufsunfähigkeitsversicherer für Beamte zählen Verwaltungsbeamte, Staatsanwälte oder Richter. Sie können sich besonders günstig absichern. Mit Aufschlägen müssen hingegen Berufsgruppenrechnen, die einem besonderen Stress oder hohen Gefahren ausgesetzt sind: Dazu gehören etwa Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten.

In vielen Risiko-Fällen schränken Versicherer den Versicherungsschutz ein, indem sie nur eine Laufzeit bis zum 50. oder 55. Lebensjahr anbieten. Da das Ruhegehalt bis zu diesem Zeitpunkt wesentlich zugenommen hat, ist eine solche Einschränkung zwar nicht von Vorteil, aber im Notfall akzeptabel. Die Dienstunfähigkeitsklausel sollte hingegen keinesfalls im Kleingedruckten relativiert oder ausgeschlossen werden.