Pensionszusage

Diese Zusage macht Ihnen Freude.

Spitzenkräfte sollen auch „spitze“ versorgt sein. Mit der Pensionszusage geht das besonders wirkungsvoll. Es werden einfach Teile aus Ihrem Bruttogehalt unversteuert in Versorgungsbezüge umwandelt. Das ist übrigens auch mit Ihren Tantiemen oder Sonderzahlungen möglich.    

Da die Beiträge zur Pensionszusage nahezu unbegrenzt steuerfrei sind, können sehr hohe Versorgungsleistungen vereinbart werden. Dazu sichert der Arbeitgeber Ihnen schriftlich bestimmte Leistungen für das Alter, bei Invalidität und/oder im Todesfall zu. Die spätere Altersrente müssen Sie zwar voll versteuern, jedoch ist der persönliche Steuersatz meist niedriger als während Ihres Berufslebens. Also  ̶  erfreuliche Aussichten für Sie.

 

Pensionszusage 
Rückendeckung für den Betrieb

Als Arbeitgeber ist für Sie gewiss dass, Sie die zugesagten Leistungen erbringen müssen  ̶  ungewiss ist jedoch der Zeitpunkt. Mit einer passenden Rückdeckungsversicherung bei der Continentale Lebensversicherung sichern Sie Ihre Vorsorgeversprechen. Die Beiträge dazu sind für Sie Betriebsausgaben.

 

Ihre Vorteile als Arbeitgeber

  • Arbeitgeberfinanzierte Zusagen sind sozialabgabenfrei
  • Kostenloses Gutachten für die Steuer- und Handelsbilanz (BilMoG)
  • Günstige Konditionen durch Kollektivvertrag möglich
Tipp: Für Betriebsinhaber und Personalchefs

Die Pensionszusage ist ideal, wenn der Betrieb eine arbeitgeberfinanzierte Pensionszusage einrichten möchte, beispielsweise für seine leitenden Angestellten oder auch den Gesellschafter-Geschäftsführer.

Wir möchten Sie nicht mit einem Tarifrechner allein lassen, sondern Ihren Versicherungsschutz individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen in einem gemeinsamen Gespräch abstimmen. Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie.